Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Im MVZ VIAVIE bieten wir gesetzlich versicherten Patient*innen eine wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen. Unser Behandlungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentherapien in den anerkannten Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und Systemischen Therapie.
Die Behandlung orientiert sich an Ihrer individuellen Symptomatik, Ihren persönlichen Voraussetzungen und dem psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Im Rahmen einer fundierten Diagnostik klären wir gemeinsam, welches therapeutische Vorgehen für Sie geeignet ist.
Als psychotherapeutisches Medizinisches Versorgungszentrum in Berlin bieten wir gesetzlich Versicherten unterschiedliche Zugangswege zur Behandlung. Durch unsere regulären Versorgungsangebote sowie besondere Vereinbarungen mit verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen können wir unter bestimmten Voraussetzungen auch kurzfristigere Behandlungsmöglichkeiten anbieten.
Die Kosten für eine medizinisch notwendige Psychotherapie werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Unsere Behandlungen finden überwiegend in den Praxisräumen des MVZ VIAVIE statt. Abhängig vom jeweiligen Versorgungsangebot und den geltenden Voraussetzungen können auch psychotherapeutische Videositzungen möglich sein.
Unsere Leistungen

Einzeltherapie
In der Einzeltherapie stehen Ihre individuellen Themen und Ziele im Mittelpunkt. Die Behandlung ist je nach Angebot vor Ort oder online möglich – als Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Systemische Therapie.
Gesetzlich Versicherte können unsere Einzeltherapie im Rahmen der jeweiligen Versorgungsvereinbarungen und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Die Verfügbarkeit von Therapieplätzen hängt unter anderem vom Kostenträger und den aktuellen Behandlungskapazitäten ab.

Gruppentherapie
Die Gruppentherapie ist eine wissenschaftlich anerkannte und wirksame Form der psychotherapeutischen Behandlung. Neben der therapeutischen Arbeit mit dem/der Psychotherapeut*in werden auch die Interaktionen und Erfahrungen innerhalb der Gruppe gezielt in den Behandlungsprozess einbezogen.
Bei VIAVIE sind Gruppentherapieplätze für gesetzlich Versicherte häufig schneller verfügbar als Einzeltherapieplätze. Daher kann die Gruppentherapie eine geeignete Möglichkeit für einen früheren Behandlungsbeginn darstellen, sofern eine entsprechende therapeutische Indikation besteht.

Paartherapie
Wir bieten Paartherapie und Paarberatung für Paare an, die sich mit wiederkehrenden Konflikten, Kommunikationsschwierigkeiten oder anderen Herausforderungen innerhalb ihrer Partnerschaft auseinandersetzen möchten.
Paartherapie ist grundsätzlich keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für dieses Angebot werden daher in der Regel selbst getragen.

ADHS-Diagnostik
Im MVZ VIAVIE bieten wir eine fundierte AD(H)S-Diagnostik für Erwachsene an. Sie umfasst eine gezielte diagnostische Abklärung mit standardisierten Verfahren und klinischen Gesprächen.
Die spezialisierte AD(H)S-Diagnostik wird bei VIAVIE als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen selbst getragen werden.
Ablauf der Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte
01
Psychotherapeutisches Erstgespräch
Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Beschwerden und Ihren individuellen Behandlungsbedarf. Unsere Psychologischen Psychotherapeut*innen nehmen eine erste fachliche Einschätzung vor und klären, welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde werden im Rahmen der regulären gesetzlichen Versorgung in der Regel ohne vorherigen Antrag übernommen.
02
Krankenversicherung prüfen
Die Möglichkeiten der weiteren Kostenübernahme hängen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und dem jeweiligen Versorgungsangebot ab. Im MVZ VIAVIE bestehen besondere Vereinbarungen mit verschiedenen Krankenkassen, über die eine psychotherapeutische Behandlung möglich ist. Gemeinsam klären wir, welche Voraussetzungen für Ihre Behandlung gelten.
03
Probatorische Sitzungen und Kostenklärung
Sofern ein geeigneter Platz verfügbar ist, finden vor Beginn einer längerfristigen Psychotherapie in der Regel bis zu fünf probatorische Sitzungen statt. Diese dienen der weiterführenden Diagnostik, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung der Therapieziele. Auch diese Sitzungen werden im Rahmen der regulären gesetzlichen Versorgung üblicherweise ohne vorherige Antragstellung übernommen. Für die anschließende Behandlung prüfen wir die Voraussetzungen zur Kostenübernahme.
04
Therapiebeginn
Nach den probatorischen Sitzungen wird bei entsprechender Indikation die weitere psychotherapeutische Behandlung geplant. In der Regel ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ihr*e psychologische Psychotherapeut*in bereitet die notwendigen Unterlagen vor und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Sobald die Voraussetzungen zur Kostenübernahme geklärt sind, kann die Behandlung beginnen.
Soforthilfe
In akuten Krisen- und Notfallsituationen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter der Nummer 112, oder an die Rettungsstelle des nächstgelegenen psychiatrischen Krankenhauses. Alternativ nutzen Sie bitte das Hilfstelefon sowie die vor-Ort-Krisensitzungen des Berliner Krisendienstes. Ausführliche Informationen zur Soforthilfe finden Sie hier.
