Ab 2027 verändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die ambulante Psychotherapie.

 

Welche konkreten Auswirkungen sich daraus auf Therapieplätze und Wartezeiten ergeben, ist derzeit noch nicht abschließend absehbar.

 

Verschiedene psychotherapeutische Berufsorganisationen kritisieren die gesetzlichen Änderungen und setzen sich für Nachbesserungen ein. Nach dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sind weitere gesetzliche Anpassungen für die psychotherapeutische Versorgung angekündigt. Die konkrete Umsetzung ist derzeit noch offen.

Psychotherapeutische Berufsverbände haben hierzu gemeinsame Vorschläge vorgelegt. Sie setzen sich unter anderem dafür ein, besonders versorgungsrelevante Bereiche abzusichern – etwa die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch erkrankten Menschen sowie dringlichen Behandlungsfällen.

 

Weiterführende Informationen sowie Möglichkeiten zur politischen Beteiligung finden Interessierte bei den unten verlinkten Organisationen.

Ob und in welcher Form Sie sich beteiligen möchten, ist selbstverständlich Ihre persönliche Entscheidung und hat keinerlei Einfluss auf Ihre Behandlung bei uns.
 

Stand: 08. September 2026

Aktuelle Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung 


Neue gesetzliche Regelungen können ab 2027 dazu führen, dass psychotherapeutische Behandlungen wieder nur innerhalb begrenzter Budgets finanziert werden. 


Für Patientinnen und Patienten kann das bedeuten: 

  • weniger verfügbare Behandlungsplätze, 
  • längere Wartezeiten, 
  • weniger Kapazitäten für neue Behandlungen, 
  • schlechtere wohnortnahe Versorgung. 

Wichtig: Für laufende Behandlungen ändert sich derzeit nichts unmittelbar. Sobald konkrete Auswirkungen für unsere Patientinnen und Patienten feststehen, informieren wir transparent und frühzeitig.


Was ist passiert? 

  • Ab 1. April 2026 Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sollte um 4,5 Prozent abgesenkt werden. 
  • 9. Juli 2026 Ein Gericht stoppte die Honorarkürzung vorläufig im Eilverfahren. Das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 
  • 10. Juli 2026 Der Bundestag beschloss das neue GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz mit erheblichen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung. 
  • Ab 1. Januar 2027 Psychotherapeutische Leistungen sollen nach derzeitiger Rechtslage wieder mengenbegrenzt vergütet werden. 


Was bedeutet Budgetierung?
 

Budgetierung bedeutet, dass für Behandlungen nur ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung steht. Reicht dieses Budget nicht aus, werden nicht mehr alle erbrachten Leistungen vollständig finanziert. 

Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: weniger finanzierte Behandlungen, weniger Therapieplätze und längere Wartezeiten.  Wie genau die Budgetierung aussehen wird, ist noch nicht final entschieden. 
 

Aktuell befürchten Praxen eine Einschränkung für GKV-Patient:innen von 20 %


Warum betrifft das auch Patientinnen und Patienten? 
 

Psychotherapeutische Behandlungen sind zeitgebunden und lassen sich nicht beliebig beschleunigen oder verkürzen. 

Wenn Praxen einen Teil ihrer Leistungen nicht mehr vollständig vergütet bekommen, müssen sie ihre Kapazitäten möglicherweise reduzieren. Langfristig kann dies zu weniger Praxen, weniger Behandlungsplätzen und einem erschwerten Zugang zu Psychotherapie führen. 


Was können Sie tun? 
 

Sie können dazu beitragen, die möglichen Folgen für die Versorgung sichtbar zu machen: 

  • Schreiben Sie Abgeordnete aus Bundestag und Landtag an.  (Ein Anschreiben können Sie ganz einfach hier generieren.)
  • Informieren Sie lokale Medien, Redaktionen oder Podcasts. 
  • Sprechen Sie Politikerinnen und Politiker bei Bürgersprechstunden oder öffentlichen Veranstaltungen an. 
  • Teilen Sie sachliche Informationen mit anderen Menschen. Jede geteilte Information kann helfen. 
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