Psychotherapie für Bundeswehr und Bundespolizei
Für Heilfürsorgeberechtigte Bundespolizist*innen und aktive Soldat*innen der Bundeswehr bieten wir Einzeltherapie sowohl online als auch vor Ort an. Die Kosten werden im Rahmen der jeweiligen Heilfürsorgebestimmungen übernommen.
Bundespolzei
Als Bundespolizist*in können Sie sich direkt an uns wenden und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Die Terminvereinbarung erfolgt unkompliziert über unseren Online-Terminkalender. Wählen Sie dort zunächst bei der Versicherungsart „Privat“ aus und anschließend die Terminart „Aufnahme Neupatienten Heilfürsorge der Bundespolizei und Bundeswehr“.
Die Behandlung erfolgt im Rahmen der geltenden Regelungen der Heilfürsorge der Bundespolizei. Sollten aktuell keine freien Termine verfügbar sein, werden regelmäßig weitere Termine freigeschaltet.

Bundeswehr
Als Soldat*in wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Truppenärztin oder Ihren Truppenarzt, um die Behandlung und die erforderliche Kostenübernahme zu klären. Gerne unterstützen wir Sie anschließend bei den weiteren Schritten zur Beantragung Ihrer Psychotherapie.
Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, können Sie einen Termin für ein Erstgespräch über unseren Online-Terminkalender vereinbaren. Wählen Sie dort zunächst bei der Versicherungsart „Privat“ aus und anschließend die Terminart „Aufnahme Neupatienten Heilfürsorge der Bundespolizei und Bundeswehr“.
Die Behandlung erfolgt im Rahmen der für die Bundeswehr geltenden Regelungen. Sollten aktuell keine freien Termine verfügbar sein, werden regelmäßig weitere Termine freigeschaltet.
Soforthilfe
In akuten Krisen- und Notfallsituationen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter der Nummer 112, oder an die Rettungsstelle des nächstgelegenen psychiatrischen Krankenhauses. Alternativ nutzen Sie bitte das Hilfstelefon sowie die vor-Ort-Krisensitzungen des Berliner Krisendienstes. Ausführliche Informationen zur Soforthilfe finden Sie hier.
